CJG Kinder- & Jugendhilfe St. Josef

Informationen für Eltern

Unser weitläufiges Heimgelände mit vielen Bäumen, Rasen-, Sport- und Spielflächen bietet viele Möglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen und kann auch von Ihnen genutzt werden, wenn Sie ihre Kinder besuchen. 
Es gibt vier Wohnhäuser in denen insgesamt acht Wohngruppen leben. In den Wohnhäusern sind auch Angebote wie unser psychologischer Fachdienst, heilpädagogische Behandlungsräume, die Schulkasse der Gruppe Dojo, unterschiedliche Elternbesuchs-, Bewegungs-, Aktions-, Werk- und Kreativräume untergebracht.
Zudem gibt es ein Hauptgebäude, in dem die Verwaltung, die Bereichsleiter*innen und die Einrichtungsleitung für Sie erreichbar sind. 

Es gehören noch vier weitere Gruppen zu unserer Einrichtung, deren Standorte sich in Köln- Mülheim, Köln-Höhenhaus, in Odenthal und in Heiligenhaus im Bergischen Land befinden.
Die 7 bis 10 Kinder und Jugendlichen pro Gruppe werden von einem festen Team von Pädagog*innen betreut. Die Arbeitszeiten der Kolleg*innen orientieren sich an dem Betreuungsbedarf der Kinder und Jugendlichen. Bis auf die Kinder der Tagesgruppe, deren Betreuung an den Werktagen tagsüber erfolgt, werden alle anderen Kinder und Jugendlichen, rund um die Uhr bis zu 365 Tage im Jahr betreut.

Der Gruppendienst wird von ausgebildeten Mitarbeiter*innen abgedeckt, die von Auszubildenden und Praktikant*innen unterstützt werden. Jedes Kind hat eine/n Bezugspädagog*in, welche/r für Schul- oder Kindergartenkontakte, Elterngespräche, Hilfeplangespräche etc. zuständig ist.

Die Teams werden jeweils von einem/r Bereichsleiter*in begleitet, welche/r auch zuständig ist für einen Teil der Eltern- und Familiengespräche. Die Bereichsleitung koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und ist auch verantwortlich für den Schriftverkehr, der nicht unmittelbar von den Gruppenpädagog*innen erledigt wird. An die Bereichsleitung können Sie sich jederzeit wenden, wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen haben.


Fragen & Antworten

Eltern, die eine Unterbringung ihres Kindes in der Kinder- & Jugendhilfe St Josef erwägen, sollten sich im ersten Schritt an das für sie zuständige Jugendamt wenden. Dies befindet sich in dem Bürgeramt / Rathaus des Wohnbezirkes in dem die Eltern leben bzw. der sorgeberechtigte Elternteil lebt. Mit dem dort zuständigen Sozialarbeiter besprechen Eltern ihre familiäre Situation. Soll eine Hilfe in Anspruch genommen werden, muss von den Sorgeberechtigten ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt werden. Das Jugendamt sucht dann gemeinsam mit den sorgeberechtigten Eltern nach einer passenden Hilfeform. Dazu nimmt es Kontakt zu uns auf, um zu klären, ob es bei uns ein geeignetes Hilfeangebot gibt.

Wir ermitteln durch Auswertung aller zur Verfügung stehenden Informationen die Situation des Kindes oder Jugendlichen und seiner Familie sowie die Erwartungen des Jugendamtes. Wir prüfen, ob wir mit unseren Angeboten den Anforderungen entsprechen können. In einem persönlichen Vorstellungsgespräch findet die weitere Abklärung statt. Vor der Aufnahme von Jugendlichen gibt es in der Regel ein Probewohnen. Haben sich die Beteiligten entschieden, unsere Hilfen anzunehmen, werden Aufnahmevereinbarungen getroffen. Wir klären mit den Eltern den Zeitpunkt und Ablauf der Aufnahme sowie das Mitbringen von Unterlagen, Kleidung und persönlichen Dingen. Sollte das Jugendamt im Einzelfall eine Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchführen, stimmen wir mit dem zuständigen Sozialarbeiter ab, ob und wie wir als Einrichtung Kontakt zu den Eltern herstellen.
 
Wenn wir im Verlauf des Aufnahmeverfahrens feststellen müssen, dass wir im konkreten Fall keine geeigneten Hilfen anbieten können, teilen wir unsere fachlichen Begründungen allen Beteiligten mit. Wir beteiligen uns gerne an den Überlegungen, welche Maßnahme geeignet sein könnte, wenn dies gewünscht wird.

So wie die Familie bisher der Lebensmittelpunkt des Kindes war, so soll sie auch weiterhin so weit wie möglich Ansprechpartner sein und bleiben. Wir entwickeln mit den Eltern und in Absprache mit dem Jugendamt individuelle Regelungen, so dass diese zuverlässig wissen, wann sie ihr Kind anrufen oder besuchen können und auch das Kind weiß, wann seine Eltern sich melden.
 
Die Besuche können in der Gruppe, in unserem eigens dafür bereitgehaltenen Besuchsraum oder auf dem Gelände stattfinden. Ist abgesprochen, dass Eltern mit den Kindern das Heimgelände verlassen können, werden die Mitarbeiter ihnen bei den Überlegungen, was man in der Umgebung unternehmen könnte, behilflich sein.

Wenn Kinder und Jugendliche in unsere Gruppen aufgenommen werden, ist es für uns sehr wichtig zu erfahren, ob das Kind an Erkrankungen oder Allergien leidet, ob und welche Medikamente eingenommen werden und ob es sich in ärztlicher Behandlung befindet. Wir werden die Eltern deshalb dazu ganz ausführlich befragen.

Normalerweise werden die Kinder in den ersten Tagen einem Kinderarzt vorgestellt. Bei Bedarf werden auch weitere Ärzte aufgesucht. Eltern erhalten regelmäßig Informationen über die Untersuchungsbefunde. Ebenfalls werden sie unterrichtet, wenn ihr Kind ernsthaft erkrankt oder verletzt ist. Sollte es sinnvoll sein, werden die Eltern bei den Arztbesuchen ihrer Kinder mit einbezogen. Über die Wahl des Arztes sprechen wir uns mit den Eltern ab.

Die Kinder- & Jugendhilfe St. Josef unternimmt im Freizeitbereich sehr viel. Gruppeninterne wie gruppenübergreifende Aktivitäten werden das ganze Jahr über angeboten - zum Teil durch unsere Freizeit- und Erlebnispädagogin.

Das weitläufige Gelände mit Spielgeräten, Rasenflächen und Sportplatz bietet vielfältige Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist es in vielen Situationen darüber hinaus sinnvoll, diese je nach Interesse und Möglichkeit in Vereinen in der Umgebung zu integrieren und die Jugendlichen in diesem Bereich gut zu unterstützen. Am Wochenende werden oft Ausflüge wie Schwimmen, Zoobesuch, Eislaufen etc. gemacht.

Einmal im Jahr fährt die Gruppe gemeinsam in Urlaub. In der Regel ist dies während der Sommerferien (Ausnahme Tagesgruppen). Während dieser Zeit können die Kinder nicht besucht werden. In den restlichen Ferienzeiten haben die Kinder und Jugendlichen breitere Möglichkeiten zur individuellen Freizeitgestaltung und für Gruppenaktivitäten.

Die Kinder erhalten vom Tag der Aufnahme an ein nach Alter festgelegtes Taschengeld. Die Kinder entscheiden selbst, was sie davon kaufen wollen. Einen kleinen Teil des Geldes sollen die Kinder jedoch sparen. Ab 14 Jahren steht den Kindern ferner ein Pauschalgeld zur Anschaffung von Schulartikeln, Kosmetika etc. zur Verfügung.
 
Für Bekleidung gibt es ein zweckgebundenes Bekleidungsgeld - nach Alter gestaffelt. Die Kinder gehen bei Bedarf mit den Pädagogen, evtl. auch mit den Eltern, zum Bekleidungskauf.
 
Zusätzliche Gelder stehen den Kindern im Rahmen einer Weihnachtspauschale sowie bei Vereinsmitgliedschaften und Klassenfahrten zur Verfügung.

In der Kinder- & Jugendhilfe St. Josef wird gerne und gut gefeiert. So ist z.B. der Geburtstag eines Kindes stets Anlass einer Gruppenfeier. Darüber hinaus feiern wir natürlich alle großen Festtage wie Karneval, Ostern, Weihnachten etc. Die Eltern werden frühzeitig in die Überlegungen miteinbezogen, wann sie mit ihrem Kind diese Feste feiern können. Zusätzlich nehmen die Gruppen an den großen Kinderheimfesten teil.

Während der Zeit, in der Kinder in unserer Einrichtung sind, setzen wir uns in bestimmten Abständen mit den Eltern zusammen, um wichtige Dinge miteinander zu besprechen. Die Entwicklung der Kinder, die Situation der Eltern, der Verlauf der Besuchskontakte und die weitere Zukunftsplanung sind mögliche Themen dieser Gespräche. Eltern haben meist auch Fragen oder Themen, über die sie sich in Ruhe unterhalten möchten. Die Gespräche finden daher außerhalb der Gruppe statt. An diesen Gesprächen nimmt in der Regel ein Pädagoge und der Bereichsleiter teil.
 
Unabhängig von diesen Terminen haben Eltern bei jedem Telefonat oder Besuch die Gelegenheit, sich beim diensthabenden Pädagogen der Gruppe über ihr Kind zu informieren.
 
In regelmäßigen Abständen lädt das Jugendamt zu einem Hilfeplangespräch (HPG) ein. Hier sitzen Jugendamt, Eltern, Kind/Jugendlicher, Bezugspädagog*in und Bereichsleiter*in zusammen, um ganz grundlegende Dinge zu klären wie die Frage nach der weiteren Zukunft des Kindes und der Besuchsregelung. Dieser Termin findet in der Regel in unserer Einrichtung statt. Zur Vorbereitung senden wir den Eltern und dem Jugendamt einen Sachstandsbericht zu, in dem wir über die Entwicklung des Kindes einen Überblick geben.

CJG Kinder- & Jugendhilfe St. Josef

Am Portzenacker 1a
51069 Köln-Dünnwald
Tel. 0221 960361-0
Fax 0221 960361-77
info(at)cjg-ksj.de