Nachbetreuung

Die dritte Stufe des Jugendhauses stellt die Nachbetreuung der Jugendlichen in den eigenen Wohnungen dar, die von Betreuer/innen der Einrichtung in Rahmen von Fachleistungsstunden geleistet wird.
Indikation
Die Nachbetreuung ist für junge Menschen angezeigt,
- die in der Regel volljährig sind,
- die schon vielfältige Verselbstständigungserfahrungen gemacht haben,
- die schon ein hohes Maß an Reife haben,
- deren Kompetenzen durch pädagogische Begleitung gefestigt und ausgebaut werden sollen.
Pädagogische Handlungsansätze
- Die Betreuung erfolgt in Form einer individualpädagogischen Arbeit.
- Bereits eingeleitete Verselbstständigungsprozesse werden unter geänderten Rahmenbedingungen fortgesetzt.
- Großer Wert wird darauf gelegt, die Wohnung gemeinsam mit dem jungen Erwachsenen zu suchen, in Stand zu setzen und einzurichten.
- Der junge Erwachsene erhält vielfältige Beratung, Unterstützung und Anleitung.
- Die Schwerpunkte der Begleitung ergeben sich durch den individuellen Bedarf des jungen Menschen.
- Die jungen Erwachsenen sollen bei Beendigung dieser Betreuungsform soziale, personale und lebenspraktische Kompetenz in möglichst vielen Bereichen eingeübt und erworben haben, so dass sie in der Lage sind, ihr weiteres Leben mit einem hohen Grad von Eigenverantwortlichkeit möglichst selbstständig zu bewältigen.
Ziele
- Die Förderung vorhandener Ressourcen zur Übernahme von Eigenverantwortung und Festigung dieser,
- persönliche Reife und Selbstbewusstsein,
- lebenspraktische Fähigkeiten (Geldeinteilung, Haushaltsführung, etc.),
- Integration in schulische oder berufliche Maßnahmen,
- Befähigung zum Umgang mit Ämtern, Behörden, etc.,
- Integration in das soziokulturelle Umfeld.




