Erziehungsstellen

Grundlagen unserer Erziehungsstellen ist der § 33,2 KJHG und die Rahmenkonzeption der Trägerkonferenz der Erziehungstellen im Rheinland.
Indikation
In unseren Erziehungsstellen finden Kinder bis zu einem Lebensalter von maximal 12 Jahren Aufnahme:
- die in der Regel einer Dauerfremdunterbringung bedürfen,
- die hinreichend bindungs- und familienfähig sind und deren Aufnahme von den Eltern mitgetragen wird,
- deren Symptomatiken in und durch eine(r) Fachpflegefamilie angemessen gefördert werden können,
- deren Beziehungen zur Herkunftsfamilie fachlich begleitet werden müssen.
Pädagogische Handlungsansätze
- Nutzung der Familie und ihrer Ressourcen als alltagspraktisches Lernfeld,
- Aufrechterhaltung und aktive Begleitung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie,
- gezielte Hilfestellungen bei der inneren Auseinandersetzung mit zwei Familientraditionen,
- gezielte Förderung bei Entwicklungsverzögerungen ggf. unter Hinzuziehung externer Fachkräfte,
- pädagogische Unterstützung bei Ängsten, emotionalen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch die Familie und ggf. durch externe Therapeuten,
- gezielte Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung,
- kontinuierliche psychologische Fallberatung und Begleitung der Fachpflegefamilien,
- Elternarbeit mit der Herkunftsfamilie durch die Erziehungsstellenberater,
- ein diagnostisch geleitetes Auswahl- und Vermittlungsverfahren zur Absicherung einer „guten Passung“ zwischen Kind und Erziehungsstelle.
Ziele
- Schaffung eines stabilen und zuverlässigen Lebensortes für Pflegekinder,
- Bearbeitung der schwierigen Bindungserfahrungen und Entwicklung von Vertrauen,
- Aufholen von Entwicklungsdefiziten und Bearbeitung emotionaler Beeinträchtigungen.





